Die Amtszeit der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes endet am 31. Dezember 2025. Die Wahl der Vertreter(innen) der Mitarbeiter in die Regionalkommission Baden-Württemberg (zwei Personen) und die Bundeskommission (eine Person) wird nach der Wahlordnung der Mitarbeiterseite durchgeführt. Die Wahl findet am
Der Wahlvorstand hat eine Liste der Mitarbeitervertretungen von Einrichtungen, die auf dem Gebiet des Bistums Rottenburg-Stuttgart liegen und unter den Geltungsbereich der „Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes“ (AVR) fallen erstellt. Nur die in dieser Aufstellung aufgeführten Mitarbeitervertretungen nehmen an der Wahl teil und können somit wählen und gewählt werden. Mitarbeitervertretungen, die keine Wahlbenachrichtigung bis 31. August 2025 erhalten haben, können gegen die Nichtaufnahme in die Aufstellung innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen Einspruch einlegen.
Einsendeschluss für Wahlvorschläge ist der 22. September 2025.
Liste der Mitarbeitervertretungen (Stand 06.05.2025)
Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. (Stand 01.01.2024)
Wahlordnung der Mitarbeiterseite (Stand 01.01.2024)
Formular: Wahlvorschlag Vertreter/in für die Bundeskommission
Formular: Wahlvorschlag Vertreter/in für die Regionalkommission