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BAG legt Mehrarbeitsstundenregelung aus dem

öffentlichen Dienst als diskriminieren aus

 

Am 05.12.2024 hat das BAG die Mehrarbeitsstundenregelung aus dem öffentlichen Dienst als diskriminierend ausgelegt. Auch teilzeitbeschäftigten Mitarbeitenden steht der Überstundenzuschlag über die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit zu.

Hier geht’s zum Bundesarbeitsgericht →  https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/diskriminierung-von-teilzeitbeschaeftigten-bei-ueberstundenzuschlaegen/

Interessierte oder Betroffene dürfen sich gerne an ihre MAV wenden , die von uns bereits Infos erhalten haben. 

Eure DiAG-MAV