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Im § 25 MAVO und der Regelung über die Zusammensetzung und Bildung der Organe
der Arbeitsgemeinschaft der MAVen im Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien des
Deutschen Caritasverbandes für die Diözese Rottenburg-Stuttgart, §§ 1 und 2, ist die
Teilnahme an der Mitgliederversammlung geregelt.
Dazu entsenden MAVen mit 1-5 Mitgliedern eine(n) Delegierte(n), MAVen mit 7-15 Mitgliedern zwei Delegierte.
Arbeitskreise
Mitgliederversammlungen
Gemäß § 25 MAVO sowie in Verbindung mit den §§ 15 und 17 MAVO ist die Teilnahme an den Informations-, Erfahrungsaustauschs- und Beratungsveranstaltungen der DiAG als Aufgabe für Mitarbeitervertreter*innen geregelt. Es besteht gemäß §§ 15 und 17 MAVO Anspruch auf Freistellung und Reisekostenerstattung.
Bitte die Anmeldungen zu den Arbeitskreisen und Regionaltreffen ausschließlich über die jeweils angegebenen E-Mail-Adressen, unter Angabe der Themenwünsche, vornehmen.
Bitte Anmeldeschluss im Einladungsschreiben beachten!
Im § 25 MAVO und der Regelung über die Zusammensetzung und Bildung der Organe der Arbeitsgemeinschaft der MAVen im Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes für die Diözese Rottenburg-Stuttgart, §§ 1 und 2, ist die Teilnahme an der Mitgliederversammlung geregelt. Dazu entsenden MAVen mit 1-5 Mitgliedern eine(n) Delegierte(n), MAVen mit 7-15 Mitgliedern zwei Delegierte.